RAB-Zugelassen

Unsere, von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde RAB zugelassenen, Revisionsexperten prüfen nach anerkannten Prüfstandards- und Methoden und verfügen über die höchsten Berufsdiplome der Wirtschaftsprüfungsbranche.

Effektiv

Wir setzen modernste technische Hilfsmittel ein, um eine optimale Arbeitsteilung zu erreichen. So können wir Ihnen nicht nur Zeit sparen, sondern auch eine hohe Qualität und Zuverlässigkeit unserer Prüfdienstleistungen zusichern.

Risikoorientiert

Mit einem risikoorientierten Prüfansatz gemäss Schweizer Prüfstandard für eingeschränkte und ordentliche Revisionen gewährleisten wir hohe Prüfsicherheit bei gleichzeitiger effizienter und effektiver Arbeitsweise.
Ordentliche Revision

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards führen wir ordentliche Revisionen durch. Im Gegensatz zur eingeschränkten Revision, weist die ordentliche Revision einen grösseren Revisionsumfang auf. Der Prüfer verfügt somit über mehr Sicherheit und gibt ein positiv formuliertes Prüfurteil ab.

Eingeschränkte Revision

Eingeschränkte Revisionen führen wir gemäss dem Standard zur eingeschränkten Revision durch. Diese eingeschränkte Revision umfasst hauptsächlich Befragungen und analytische Prüfungshandlungen sowie den Umständen angemessene Detailprüfungen. Im Unterschied zur ordentlichen Revision ist die Prüfung der betrieblichen Abläufe und des internen Kontrollsystems sowie Befragungen und weitere Prüfungshandlungen zur Aufdeckung deliktischer Handlungen nicht Bestandteil dieser Revisionsart. Das Prüfungsurteil ist daher, aufgrund des geringeren Prüfungsumfangs, negativ formuliert.

Gesetzliche Spezialprüfungen

Im Zusammenhang mit qualifizierten Gründungen und Kapitalerhöhungen prüfen wir die entsprechenden Rechenschaftsberichte. Eine Prüfung ist dann notwendig, wenn im Rahmen der Gründung oder Kapitalerhöhung Sacheinlagen eingebracht, Gründervorteile eingeräumt werden oder die Liberierung durch Verrechnung geleistet wird. Bei konstitutiven Kapitalherabsetzungen stellen wir in unserem Prüfbericht fest, dass die Forderungen der Gläubiger trotz der Reduktion des Kapitals voll gedeckt sind. In Anlehnung an Art. 697a OR führen wir Sonderprüfungen durch und berichten über das Ergebnis.

Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen

In Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfstandard führen wir Reviews und vereinbarte Prüfungshandlungen durch. Review-Aufträge werden häufig im Zusammenhang mit Zwischenabschlüssen, Einzelabschlüssen im Rahmen der Prüfung von Konzernabschlüssen sowie Abschlüssen oder Finanzinformationen aus einem spezifischen Anlass durchgeführt. Vereinbarte Prüfungshandlungen werden gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, um über die entsprechenden Feststellungen zu berichten. Die einzelnen Prüfgegenstände werden somit vorgängig mit dem Kunden abgesprochen.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

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    Cyril Heer, Leiter Wirtschaftsprüfung

    dipl. Wirtschaftsprüfer / dipl. Betriebsökonom FH / Swiss GAAP FER – zertifiziert

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