Bisherige Rechtslage Nach geltendem Recht können juristische Personen Verluste aus einem Geschäftsjahr mit zukünftigen Gewinnen verrechnen. Diese Verlustvorträge sind jedoch zeitlich auf sieben Jahre beschränkt. Werden die Verluste innerhalb dieser Frist nicht genutzt, verfallen sie steuerlich. Diese Regelung gilt sowohl für die direkte Bundessteuer als auch aufgrund des Steuerharmonisierungsgesetzes grundsätzlich für die kantonalen und kommunalen...
